Alle Fakten im Überblick
- Steigende Zinsen von 1,20 % bis 2,50 % p. a.* in den ersten 3 Jahren
garantiert und derzeit attraktive 3,50 % p. a.** auch ab dem 4. Jahr
In den ersten 3 Vertragsjahren profitieren Sie von garantierten Zinsen. Dabei beginnt die Verzinsung Ihrer zu Vertragsbeginn vereinbarten Sparbeiträge eines Beitragsjahres jeweils mit der ersten Zinsstufe der garantierten Zinsstaffel. Ab dem 4. Vertragsjahr erhalten Sie eine Gesamtverzinsung von derzeit 3,50 % p. a. Diese ist nicht garantiert und wird jährlich neu festgelegt.
- Ab 25,– € monatlicher Einzahlung, Sparbeiträge flexibel anpassbar
- Guthaben monatlich frei verfügbar, Kündigung jederzeit kostenfrei möglich
- Keine zusätzlichen Kosten
Noch Fragen?
-
Was
ist der Kinder-SparPlan genau?
-
Wie
lange läuft der Kinder-SparPlan?
-
Wie
wird der Kinder-SparPlan verzinst?
-
So
funktioniert's
-
Wie
spare ich mit dem Kinder-SparPlan und wie kann über das Guthaben verfügt werden?
-
Warum
fallen für den Kinder-SparPlan keine zusätzlichen Kosten an?
-
Warum
bietet der Kinder-SparPlan maximale Sicherheit?
-
Wer
ist Versicherungsnehmer, versicherte Person bzw. Bezugsberechtigter?
Was ist der Kinder-SparPlan genau?
Der Kinder-SparPlan ist das ideale Geschenk für z.B. Kinder, Enkel und
Patenkinder. Sie schenken damit ein Stück Zukunftssicherheit.
Beim Kinder-SparPlan handelt es sich um den Flexiblen VorsorgePlan – einem
Produkt aus unserer Familie der Flexiblen Vorsorge. Er eignet sich zum Vermögensaufbau in
dem Sie regelmäßig Ihren gewünschten Sparbeitrag einzahlen. Zu jedem Monatsersten können Sie
über das Guthaben verfügen und jederzeit die Sparrate oder den gewünschten Einzahlrhythmus
anpassen.
Sie können den Vertrag aber auch jederzeit zum Monatsersten beenden und sich
das Vertragsguthaben inkl. der bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen Zinsen vollständig,
d. h. ohne Abzug von Gebühren o. Ähnliches, auszahlen lassen.
nach
oben
Wie lange läuft der Kinder-SparPlan?
Bei Kinder-SparPlan handelt es sich um den Flexiblen VorsorgePlan und somit
um eine Form der privaten Rentenversicherung. Daher kann das Guthaben grundsätzlich bis zu
Ihrem Rentenalter angelegt werden, max. bis zu Ihrem 85. Lebensjahr.
Sie können den Vertrag aber auch jederzeit zum Monatsersten - z.B., wenn das
Kind seinen 18. Geburtstag hat - beenden und sich das Vertragsguthaben inkl. der bis zu
diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen Zinsen vollständig, d. h. ohne Abzug von Gebühren o.
Ähnliches, auszahlen lassen.
nach
oben
Wie wird der Kinder-SparPlan verzinst?
Aktuelle garantierte Zinsstaffel
| 1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
|
|
| 1,20% |
1,50% |
2,50% |
|
|
In den ersten 3 Vertragsjahren wird das SparPlan-Guthaben mit bis zu 2,50% p.a. garantiert verzinst. Hierbei beginnt die Verzinsung der zu Vertragsbeginn vereinbarten
regelmäßigen Sparbeiträge eines Beitragsjahres jeweils mit der ersten Zinsstufe der garantierten Zinsstaffel.
Ab dem 4. Vertragsjahr gilt eine Gesamtverzinsung von derzeit 3,5% p.a. Diese ist nicht garantiert und wird jährlich neu festgelegt.
nach
oben
So funktioniert´s
Das Guthaben aus den regelmäßigen Sparbeiträgen eines Beitragsjahres
wechselt jeweils zum neuen Vertragsjahr in die nächsthöhere Zinsstufe, d.h. man erhält für
das aus den Sparbeiträgen des ersten Beitragsjahres resultierende Guthaben im 2. Jahr den
Zins der 2. Stufe, im 3. Jahr der 3. Stufe, usw. Eine genaue Beschreibung der Verzinsung
Ihrer Sparbeiträge finden Sie in dieser Zinstabelle.
Bei Beitragssenkungen ändert sich nichts an der Verzinsung. Wenn der
ursprünglich vereinbarte Beitrag erhöht wird, gilt für die neu hinzukommenden
Erhöhungsbeiträge immer die dann gültige Zinsstaffel.
Der Wechsel in die nächsthöhere Zinsstufe erfolgt für alle Guthaben jeweils
zum Vertragsjahrestag, d.h. auch Erhöhungen, die im Laufe des jeweiligen Vertragsjahres
geleistet werden, wechseln schon zum Vertragsjahrestag in die nächsthöhere Zinsstufe.
nach
oben
Wie spare ich mit dem Kinder-SparPlan und wie kann über das Guthaben
verfügt werden?
Sie können
flexibel einzahlen: Wahlweise monatlich, viertel-, halbjährlich oder auch jährlich.
Ab einem Mindestbetrag von 25 € im Monat.
flexibel anpassen: Selbstverständlich können Sie die Beitragshöhe individuell erhöhen
oder reduzieren und den Einzahlrhythmus anpassen. Auch Beitragspausen sind möglich.
um größere Beträge einzuzahlen (z.B. zur Kommunion, Konfirmation), einmalig den
monatlichen Sparbetrag auf max. 2.500 € erhöhen
Wird ein kleinerer oder größerer Betrag benötigt z.B. um eine Klassenfahrt
zu finanzieren
können Sie sich zu jedem Monatsersten das Guthaben ganz oder teilweise
auszahlen lassen. Die Auszahlung können Sie jederzeit über die komfortable
Online-Vertragsverwaltung in meinCosmosDirekt veranlassen. Dort können Sie auch das Guthaben
und alle Transaktionen jederzeit einsehen.
nach
oben
Warum fallen für den Kinder-SparPlan keine zusätzlichen Kosten an?
Alle für den Flexiblen VorsorgePlan anfallenden Kosten sind bereits in der
ausgewiesenen Verzinsung in Form eines Zinsabschlags berücksichtigt. Daher fallen keine
zusätzlichen Kosten für die Optionen innerhalb des Flexiblen VorsorgePlans an. Sie können
bspw. Auszahlungen aus dem Vertrag kostenfrei veranlassen. So wächst das Guthaben von Anfang
an.
Auch wenn Sie den Vertrag beenden möchten, wird das Vertragsguthaben
inklusive der bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen Zinsen vollständig, d.h. ohne Abzug
von Gebühren o.Ä., ausgezahlt.
nach
oben
Warum bietet mir der Kinder-SparPlan maximale Sicherheit?
Beim besten Lebensversicherer im Test (Capital 10/2009) ist Ihr Geld in
besten Händen.
Die ausgezeichnete Finanzkraft, Solidität und Sicherheit von CosmosDirekt
werden seit Jahren in objektiven Leistungsvergleichen unabhängiger Ratingagenturen immer
wieder bestätigt. Hier erzielt das Unternehmen branchenweit stets Top-Bewertungen.
So erhielt die Cosmos Lebensversicherungs-AG u.a. von der Ratingagentur
ASSEKURATA im Mai 2011 zum sechsten Mal die Bestnote A++ („Exzellent“).
Der Brancheninformationsdienst map-report zeichnete CosmosDirekt im August
2011 zum 16. Mal in Folge mit der Bestnote „mmm“ für langjährig hervorragende Leistungen
aus.
Auch den Belastungstest für Lebensversicherer der Ratingagentur Morgen&Morgen
hat die Cosmos Lebensversicherungs-AG bestanden (Capital 11/2011).
nach
oben
Wer ist Versicherungsnehmer, versicherte Person bzw.
Bezugsberechtigter?
Sie sind der Versicherungsnehmer und damit unser unmittelbarer
Vertragspartner. So können Sie z.B. Verfügungen über das Vertragsguthaben vornehmen oder die
vereinbarten Beiträge an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen.
Zugleich sind Sie die versicherte Person, d.h. die Person, auf deren
Leben sich der Vertrag bezieht. Ihre persönlichen Daten sind unsere Berechnungsgrundlage.
Das zu beschenkende Kind kann als Bezugsberechtigter im
Todesfall eingesetzt werden. Das beschenkte Kind erhält dann in Ihrem Todesfall das
Vertragsguthaben ausgezahlt.
Bei Vertragsabschluss sind zunächst die gesetzlichen Erben als
Bezugsberechtigte im Todesfall vorgesehen. In Ihrem Postfach in meinCosmosDirekt hinterlegen
wir Ihnen ein Formular zur Bezugsrechtsänderung. Diese Änderung ist widerruflich, d.h. sie
ist jederzeit änderbar.
nach
oben