Das ideale Geschenk
Ihr Spar-Geschenk pro Monat:
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Der Kinder-SparPlan

Die beste Geschenkidee des Jahres

Geburtstag, Kommunion, oder Taufe - ganz besondere Anlässe, die ein bleibendes Geschenk verdienen. Der Kinder-SparPlan ist da genau das Richtige. Sie sparen mit TOP-Zinsen bis zu 2,5% p.a.* monatlich Beträge an, woraus über die Jahre ein stattliches Vermögen wächst. Damit können sich die „Kleinen von heute“ später tolle Wünsche erfüllen: Auto, Führerschein, die erste eigene Wohnung, in ihre Ausbildung investieren und vieles mehr.

Und weil jederzeit über das angesparte Vermögen verfügt werden kann, ist der Kinder-SparPlan auch für spontane Wünsche geeignet.

Guthaben**
nach 10 Jahren:
3.750,-


Ihre Vorteile

  • Ab 25,- € Sparbeitrag monatlich
  • Renditestark: TOP Start-Zins mit steigenden Zinsen bis zu 2,5% p.a.* garantiert
  • Kostenlos: Jeder eingezahlte Euro wird verzinst, kostenlose Kontoführung
  • Flexibel: Sparbeiträge flexibel anpassbar, Guthaben monatlich frei verfügbar
  • Risikofrei: Kündigung jederzeit kostenfrei möglich
  • Mit Geschenkkarte zum Ausdrucken
Jetzt abschliessen

Sie haben schon eine größere Summe für jemanden angespart oder möchten Geldgeschenke zinsstark anlegen?
Entdecken Sie das Kinder-SparKonto.

 

Der Kinder-SparPlan:

Alle Fakten im Überblick

  • Steigende Zinsen von 1,20 % bis 2,50 % p. a.* in den ersten 3 Jahren
    garantiert und derzeit attraktive 3,50 % p. a.** auch ab dem 4. Jahr

In den ersten 3 Vertragsjahren profitieren Sie von garantierten Zinsen. Dabei beginnt die Verzinsung Ihrer zu Vertragsbeginn vereinbarten Sparbeiträge eines Beitragsjahres jeweils mit der ersten Zinsstufe der garantierten Zinsstaffel. Ab dem 4. Vertragsjahr erhalten Sie eine Gesamtverzinsung von derzeit 3,50 % p. a. Diese ist nicht garantiert und wird jährlich neu festgelegt.

  • Ab 25,– € monatlicher Einzahlung, Sparbeiträge flexibel anpassbar
  • Guthaben monatlich frei verfügbar, Kündigung jederzeit kostenfrei möglich
  • Keine zusätzlichen Kosten

Noch Fragen?

  1. Was ist der Kinder-SparPlan genau?
  2. Wie lange läuft der Kinder-SparPlan?
  3. Wie wird der Kinder-SparPlan verzinst?
  4. So funktioniert's
  5. Wie spare ich mit dem Kinder-SparPlan und wie kann über das Guthaben verfügt werden?
  6. Warum fallen für den Kinder-SparPlan keine zusätzlichen Kosten an?
  7. Warum bietet der Kinder-SparPlan maximale Sicherheit?
  8. Wer ist Versicherungsnehmer, versicherte Person bzw. Bezugsberechtigter?

Was ist der Kinder-SparPlan genau?

Der Kinder-SparPlan ist das ideale Geschenk für z.B. Kinder, Enkel und Patenkinder. Sie schenken damit ein Stück Zukunftssicherheit.

Beim Kinder-SparPlan handelt es sich um den Flexiblen VorsorgePlan – einem Produkt aus unserer Familie der Flexiblen Vorsorge. Er eignet sich zum Vermögensaufbau in dem Sie regelmäßig Ihren gewünschten Sparbeitrag einzahlen. Zu jedem Monatsersten können Sie über das Guthaben verfügen und jederzeit die Sparrate oder den gewünschten Einzahlrhythmus anpassen.

Sie können den Vertrag aber auch jederzeit zum Monatsersten beenden und sich das Vertragsguthaben inkl. der bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen Zinsen vollständig, d. h. ohne Abzug von Gebühren o. Ähnliches, auszahlen lassen.

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Wie lange läuft der Kinder-SparPlan?

Bei Kinder-SparPlan handelt es sich um den Flexiblen VorsorgePlan und somit um eine Form der privaten Rentenversicherung. Daher kann das Guthaben grundsätzlich bis zu Ihrem Rentenalter angelegt werden, max. bis zu Ihrem 85. Lebensjahr.

Sie können den Vertrag aber auch jederzeit zum Monatsersten - z.B., wenn das Kind seinen 18. Geburtstag hat - beenden und sich das Vertragsguthaben inkl. der bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen Zinsen vollständig, d. h. ohne Abzug von Gebühren o. Ähnliches, auszahlen lassen.

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Wie wird der Kinder-SparPlan verzinst?

Aktuelle garantierte Zinsstaffel

1. Jahr  2. Jahr  3. Jahr    
1,20% 1,50% 2,50%    

In den ersten 3 Vertragsjahren wird das SparPlan-Guthaben mit bis zu 2,50% p.a. garantiert verzinst. Hierbei beginnt die Verzinsung der zu Vertragsbeginn vereinbarten regelmäßigen Sparbeiträge eines Beitragsjahres jeweils mit der ersten Zinsstufe der garantierten Zinsstaffel.

Ab dem 4. Vertragsjahr gilt eine Gesamtverzinsung von derzeit 3,5% p.a. Diese ist nicht garantiert und wird jährlich neu festgelegt.

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So funktioniert´s

Das Guthaben aus den regelmäßigen Sparbeiträgen eines Beitragsjahres wechselt jeweils zum neuen Vertragsjahr in die nächsthöhere Zinsstufe, d.h. man erhält für das aus den Sparbeiträgen des ersten Beitragsjahres resultierende Guthaben im 2. Jahr den Zins der 2. Stufe, im 3. Jahr der 3. Stufe, usw. Eine genaue Beschreibung der Verzinsung Ihrer Sparbeiträge finden Sie in dieser Zinstabelle.

Bei Beitragssenkungen ändert sich nichts an der Verzinsung. Wenn der ursprünglich vereinbarte Beitrag erhöht wird, gilt für die neu hinzukommenden Erhöhungsbeiträge immer die dann gültige Zinsstaffel.

Der Wechsel in die nächsthöhere Zinsstufe erfolgt für alle Guthaben jeweils zum Vertragsjahrestag, d.h. auch Erhöhungen, die im Laufe des jeweiligen Vertragsjahres geleistet werden, wechseln schon zum Vertragsjahrestag in die nächsthöhere Zinsstufe.

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Wie spare ich mit dem Kinder-SparPlan und wie kann über das Guthaben verfügt werden?

Sie können

  • flexibel einzahlen: Wahlweise monatlich, viertel-, halbjährlich oder auch jährlich. Ab einem Mindestbetrag von 25 € im Monat.

  • flexibel anpassen: Selbstverständlich können Sie die Beitragshöhe individuell erhöhen oder reduzieren und den Einzahlrhythmus anpassen. Auch Beitragspausen sind möglich.

  • um größere Beträge einzuzahlen (z.B. zur Kommunion, Konfirmation), einmalig den monatlichen Sparbetrag auf max. 2.500 € erhöhen

Wird ein kleinerer oder größerer Betrag benötigt z.B. um eine Klassenfahrt zu finanzieren

können Sie sich zu jedem Monatsersten das Guthaben ganz oder teilweise auszahlen lassen. Die Auszahlung können Sie jederzeit über die komfortable Online-Vertragsverwaltung in meinCosmosDirekt veranlassen. Dort können Sie auch das Guthaben und alle Transaktionen jederzeit einsehen.

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Warum fallen für den Kinder-SparPlan keine zusätzlichen Kosten an?

Alle für den Flexiblen VorsorgePlan anfallenden Kosten sind bereits in der ausgewiesenen Verzinsung in Form eines Zinsabschlags berücksichtigt. Daher fallen keine zusätzlichen Kosten für die Optionen innerhalb des Flexiblen VorsorgePlans an. Sie können bspw. Auszahlungen aus dem Vertrag kostenfrei veranlassen. So wächst das Guthaben von Anfang an.

Auch wenn Sie den Vertrag beenden möchten, wird das Vertragsguthaben inklusive der bis zu diesem Zeitpunkt gutgeschriebenen Zinsen vollständig, d.h. ohne Abzug von Gebühren o.Ä., ausgezahlt.

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Warum bietet mir der Kinder-SparPlan maximale Sicherheit?

Beim besten Lebensversicherer im Test (Capital 10/2009) ist Ihr Geld in besten Händen.

Die ausgezeichnete Finanzkraft, Solidität und Sicherheit von CosmosDirekt werden seit Jahren in objektiven Leistungsvergleichen unabhängiger Ratingagenturen immer wieder bestätigt. Hier erzielt das Unternehmen branchenweit stets Top-Bewertungen.

So erhielt die Cosmos Lebensversicherungs-AG u.a. von der Ratingagentur ASSEKURATA im Mai 2011 zum sechsten Mal die Bestnote A++ („Exzellent“).

Der Brancheninformationsdienst map-report zeichnete CosmosDirekt im August 2011 zum 16. Mal in Folge mit der Bestnote „mmm“ für langjährig hervorragende Leistungen aus.

Auch den Belastungstest für Lebensversicherer der Ratingagentur Morgen&Morgen hat die Cosmos Lebensversicherungs-AG bestanden (Capital 11/2011).

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Wer ist Versicherungsnehmer, versicherte Person bzw. Bezugsberechtigter?

Sie sind der Versicherungsnehmer und damit unser unmittelbarer Vertragspartner. So können Sie z.B. Verfügungen über das Vertragsguthaben vornehmen oder die vereinbarten Beiträge an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen.

Zugleich sind Sie die versicherte Person, d.h. die Person, auf deren Leben sich der Vertrag bezieht. Ihre persönlichen Daten sind unsere Berechnungsgrundlage.

Das zu beschenkende Kind kann als Bezugsberechtigter im Todesfall eingesetzt werden. Das beschenkte Kind erhält dann in Ihrem Todesfall das Vertragsguthaben ausgezahlt.

Bei Vertragsabschluss sind zunächst die gesetzlichen Erben als Bezugsberechtigte im Todesfall vorgesehen. In Ihrem Postfach in meinCosmosDirekt hinterlegen wir Ihnen ein Formular zur Bezugsrechtsänderung. Diese Änderung ist widerruflich, d.h. sie ist jederzeit änderbar.

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